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   Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1995 - C-465/93   

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Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1995 - C-465/93 (https://dejure.org/1995,30558)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05.07.1995 - C-465/93 (https://dejure.org/1995,30558)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 05. Juli 1995 - C-465/93 (https://dejure.org/1995,30558)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft mbH und andere gegen Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft.

    Verordnung - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeitsprüfung - Vorlegendes Gericht - Einstweilige Anordnungen

Verfahrensgang

 
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  • EuGH, 05.10.1994 - C-280/93

    Deutschland / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1995 - C-465/93
    2 Der Gerichtshof hat mit Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93 (Deutschland/Rat)(2) die Klage auf Nichtigerklärung von Titel IV und Artikel 21 Absatz 2 der Verordnung abgewiesen.

    4 Auch die Bundesrepublik Deutschland hatte in der vorgenannten Rechtssache C-280/93 beantragt, es ihr im Wege der einstweiligen Anordnung gemäß den Artikeln 185 und 186 des Vertrages zu gestatten, die Einfuhr von Bananen nach Deutschland in der gleichen Menge wie im Jahr 1992 zollfrei zuzulassen.

    8 Aus den Vorlagebeschlüssen geht indessen nicht hervor, inwieweit das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main darüber unterrichtet war und bei seiner Prüfung der Frage der einstweiligen Anordnungen berücksichtigt hat, daß der Gerichtshof in dem vorgenannten Beschluß vom 29. Juni 1993 in der Rechtssache C-280/93 R bereits den Antrag der Bundesrepublik Deutschland auf entsprechende einstweilige Anordnungen in dem damals bei ihm anhängigen Rechtsstreit Deutschland/Rat, in dem er in ähnlicher Weise wie das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main über die Gültigkeit der Verordnung zu entscheiden hatte, zurückgewiesen hatte.

    33 Diese Vorabentscheidungsfragen sowie die Erklärungen Atlantas und der deutschen Regierung dazu betreffen insgesamt Fragen, zu denen der Gerichtshof bereits im Urteil vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93 (Deutschland/Rat) Stellung genommen hat.

  • EuGH, 27.09.1988 - 194/88

    Kommission / Italien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1995 - C-465/93
    Als Beispiele für die Anwendung des Artikels 186 kann auf den Beschluß vom 10. Oktober 1989 in der Rechtssache 246/89 R (Kommission/Vereinigtes Königreich)(10) verwiesen werden, in dem der Gerichtshof das Vereinigte Königreich verpflichtete, die Anwendung von Staatsangehörigkeitsvoraussetzungen, die im britischen Gesetz über die Fischereitätigkeit enthalten waren, bis zur Entscheidung darüber, ob dieses Gesetz mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar war, auszusetzen, sowie auf den Beschluß vom 27. September 1988 in der Rechtssache 194/88 R (Kommission/Italien)(11), durch den die Italienische Republik in einem Verfahren wegen Verletzung der Richtlinie 71/305 über öffentliche Bauaufträge angewiesen wurde, bis zum Erlaß der Entscheidung in der Hauptsache alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, daß ein bestimmter Bauauftrag an ein Konsortium vergeben wurde.

    (11) - Slg. 1988, 5647.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1995 - C-465/93
    (22) - Vgl. Urteile vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 283/81 (CILFIT, Slg. 1982, 3415, Randnr. 9) und vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 247/86 (Alsatel, Slg. 1988, 5987, Randnrn. 7 und 8).
  • EuGH, 09.11.1995 - C-466/93

    Atlanta Fruchthandelsgesellschaft und others (II) / Bundesamt für Ernährung und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1995 - C-465/93
    (7) - Die erste und die zweite Frage sind in der Rechtssache C-465/93 und die dritte und die vierte Frage (mit einer anderen Numerierung) in der Rechtssache C-466/93 vorgelegt worden.
  • EuGH, 05.10.1988 - 247/86

    Alsatel / Novasam

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1995 - C-465/93
    (22) - Vgl. Urteile vom 6. Oktober 1982 in der Rechtssache 283/81 (CILFIT, Slg. 1982, 3415, Randnr. 9) und vom 5. Oktober 1988 in der Rechtssache 247/86 (Alsatel, Slg. 1988, 5987, Randnrn. 7 und 8).
  • EuGH, 30.03.1995 - C-65/93

    Parlament / Rat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1995 - C-465/93
    (21) - Vgl. zuletzt Urteil vom 30. März 1995 in der Rechtssache C-65/93 (Parlament/Rat, Slg. 1995, I-643).
  • EuGH, 10.10.1989 - C-246/89

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1995 - C-465/93
    (10) - Slg. 1989, 3125.
  • EuGH, 21.02.1991 - 143/88

    Zuckerfabrik Süderdithmarschen und Zuckerfabrik Soest / Hauptzollamt Itzehoe und

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1995 - C-465/93
    14 Das zweite Urteil erging am 21. Februar 1991 in den verbundenen Rechtssachen C-143/88 und C-92/89 (Zuckerfabrik Süderdithmarschen)(14).
  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1995 - C-465/93
    Im ersten Urteil vom 19. Juni 1990 in der Rechtssache C-213/89 (Factortame u. a.)(13) war der Gerichtshof ersucht worden, zu prüfen, inwieweit die nationalen Gerichte zum Erlaß einstweiliger Anordnungen in Fällen befugt sind, in denen es um angeblich im Gemeinschaftsrecht begründete Rechte geht.
  • EuG, 05.04.1993 - T-21/93

    Carlos Afonso Camarinha Lobão Peixoto gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 05.07.1995 - C-465/93
    Als Beispiel für die Anwendung des Artikels 185 kann auf den Beschluß vom 5. April 1993 in der Rechtssache T-21/93 R (Peixoto)(9) verwiesen werden, in dem das Gericht erster Instanz die Vollstreckung einer Disziplinarstrafe gegen einen Beamten ausgesetzt hat, bis in der Hauptsache darüber entschieden war, ob die Disziplinarstrafe zu Recht verhängt worden war.
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